Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf

 

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Artikel 1 - Geltungsbereich

1.1.    Ab dem Datum der Veröffentlichung gelten diese allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) für alle Bestellungen und Einkäufe von Waren und Dienstleistungen seitens Recticel NV und/oder der mit der Recticel NV verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Recticel“). 

1.2.    Durch die Annahme einer Bestellung von Recticel durch den Verkäufer wird zwischen den Parteien ein Kaufvertrag (wie nachfolgend definiert) geschlossen. Durch diese Annahme werden auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Verkäufer akzeptiert. Die Anwendung anderer zusätzlicher oder abweichender Bedingungen des Verkäufers, gleich auf welchem Dokument diese aufgeführt sind, wird ausdrücklich abgelehnt.  

1.3.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls die hiervon abweichenden Bedingungen , die in der von Recticel ausgestellten Bestellung aufgeführt sind oder auf andere Weise zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden, stellen den gesamten Kaufvertrag zwischen den Parteien dar (nachfolgend „Kaufvertrag“) und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Vereinbarungen oder Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand, die hiermit aufgehoben werden.  In Abweichung von nachfolgendem Artikel 2.4 bedarf jede Änderung des Kaufvertrages der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. 

1.4.    Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den hiervon abweichenden Bedingungen, die von Recticel in der Bestellung genannt sind oder auf andere Weise schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, haben die Bedingungen, die in der Bestellung genannt sind, Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat stets die englischsprachige Fassung Vorrang.  

 

Artikel 2 - Bestellung 

2.1.    Recticel wird nur durch Erteilung einer schriftlichen Bestellung verpflichtet, jeder andere mündliche oder schriftliche Austausch zwischen den Parteien entfaltet keine bindende Wirkung. Sofern nicht ausdrücklich anders in der Bestellung erwähnt, stellt eine Bestellung durch Recticel keine Annahme eines Angebots des Verkäufers dar.    

2.2.    Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn eine der folgenden Situationen auftritt:  

(i)    die schriftliche Bestätigung oder Annahme der Bestellung durch den Verkäufer;
(ii)    die gesamte oder teilweise Erfüllung der Bestellung durch den Verkäufer;
(iii)    die Annahme des für die Bestellung zu entrichtenden Kaufpreises, ganz oder teilweise, durch den Verkäufer;
(iv)    das Fehlen einer schriftlichen Ablehnung der Bestellung durch den Verkäufer innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach dem Datum der Bestellung.

2.3.    Der Verkäufer führt alle Bestellungen in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag aus. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Recticel nimmt der Verkäufer keine Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, der Menge, dem Inhalt, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder anderen Vorgaben in Verbindung mit den bestellten Waren oder Dienstleistungen vor.    

2.4.    Solange die Bestellung nicht ausgeführt wurde und unbeschadet des vorhergehenden Artikels 1.3 hat Recticel das Recht, Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, der Menge, dem Inhalt, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder anderen Vorgaben in Verbindung mit den bestellten Waren oder Dienstleistungen zu fordern, sofern ein guter Grund hierfür vorliegt. Sofern die geforderten Änderungen nicht unverhältnismäßig sind, kann der Verkäufer nicht ablehnen, diese Änderungen umzusetzen. Sollten die seitens Recticel geforderten Änderungen eine Preisänderung oder veränderte Lieferbedingungen nach sich ziehen, setzt der Verkäufer Recticel davon umgehend schriftlich in Kenntnis. In diesem Fall können die Änderungen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Recticel umgesetzt werden. In einem solchen Fall ist Recticel außerdem berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für jede Bestellung, die in Übereinstimmung mit diesem Artikel geändert wurde.  

2.5.    Bei der ersten Aufforderung seitens Recticel übermittelt der Verkäufer Folgendes an Recticel: 

(i)    Nachweise und Ergebnisse von Material- und Qualitätsuntersuchungen an bestellten oder zu bestellenden Waren oder Rohstoffen für deren Herstellung; 
(ii)    Das Ursprungszeugnis für die bestellten oder zu bestellenden Waren oder die Rohstoffe für deren Herstellung; und/oder
(iii)    Jede weitere Information und Dokumentation, die Recticel anfordern könnte, u. a. Informationen und Dokumentationen in Verbindung mit und/oder erforderlich für den Zweck der Zertifizierung, Registrierung oder Sicherheit.  

 

Artikel 3 - Preise

3.1.    Die in der Bestellung genannten Preise sind bindend und dürfen nicht erhöht werden. Falls der Verkäufer zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen niedrigere Preise als die in der Bestellung genannten Preise berechnet, werden jedoch die niedrigeren Preise auf die in der Bestellung genannten Waren oder Dienstleistungen Anwendung finden.  

3.2.    Sofern nicht ausdrücklich anders in der Bestellung angegeben, umfassen die in der Bestellung genannten Preise sämtliche Kosten und Ausgaben, u. a. sämtliche Kosten für Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung, Transport, Einfuhr und Versicherung.  

 

Artikel 4 - Lieferung

4.1.    Der Verkäufer stimmt ausdrücklich zu, die bestellte Menge an Waren oder Dienstleistungen zu dem Zeitpunkt oder gemäß dem Zeitplan, der in der Bestellung angegeben ist, zu liefern sowie alle anderen Modalitäten hinsichtlich der Verpackung, des Versands und der Lieferung einzuhalten, die in der Bestellung aufgeführt sind. Dem Verkäufer ist bekannt, dass der Zeitpunkt oder der Zeitplan der Lieferung und die Menge, die in der Bestellung angegeben sind, einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages darstellen, dessen Erfüllung zu den Hauptpflichten des Verkäufers gehört.  

4.2.    Der Verkäufer setzt Recticel umgehend von jedem Vorkommnis in Kenntnis, das die vollständige Lieferung der Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt oder gemäß dem Zeitplan, der in der Bestellung genannt ist, gefährden könnte. Diese Mitteilung enthebt den Verkäufer jedoch nicht seiner Pflicht, die Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt oder gemäß dem Zeitplan, der in der Bestellung angegeben ist, zu liefern. Alle Zusatzkosten, die durch die Notwendigkeit entstehen können, eine schnellere Versand- oder Liefermethode zu nutzen, sind vom Verkäufer zu tragen.

4.3.    Recticel ist nicht verpflichtet, Teil- oder Überlieferungen, zu frühe oder verspätete Lieferungen anzunehmen. 

4.4.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Warenlieferungen auf DDP-Basis (Delivery Duty Paid, Geliefert Verzollt, Incoterms® 2020) an dem Ort, der in der Bestellung angegeben ist. Die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Waren geht erst im Moment der Annahme der gelieferten Waren durch Recticel vom Verkäufer auf Recticel über. Das Eigentum an den Waren geht zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung auf Recticel über.  

4.5.    Die Lieferung gilt erst nach Unterzeichnung der Lieferdokumente durch Recticel als erfolgt.  

4.6.    Die zu liefernden Waren sind durch den Verkäufer ordnungsgemäß zu verpacken und zu kennzeichnen; dabei sind die Verpflichtungen laut geltendem Recht, insbesondere im Land der Lieferung zu beachten, gegebenenfalls einschließlich der Europäischen Verordnung 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und der seitens Recticel vorgegebenen Anforderungen und/oder seitens des Frachtführers, der mit dem Transport der Waren beauftragt wurde. Auf eigene Kosten stellt der Verkäufer die Rücknahme, die Handhabung und die Wiederverwertung der gebrauchten Verpackungsmaterialien und/oder des Abfalls sicher, die durch die Warenlieferung bedingt sind. Der Verkäufer haftet gegenüber Recticel für jede Verpflichtung, die Recticel durch die Handhabung und Wiederverwertung dieses Verpackungsmaterials und/oder dieses Abfalls entstehen kann, wobei Recticel keine zusätzlichen Kosten entstehen.  

4.7.    Vor dem Versand oder Transport der Waren setzt der Verkäufer Recticel schriftlich über alle risikobehafteten, giftigen oder gefährlichen Materialien in Kenntnis, die Teil der zu liefernden Waren sind, zusammen mit allen Anweisungen, z. B. dem Sicherheitsdatenblatt, die erforderlich  für die Verwendung, Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung, den Transport und/oder die Entsorgung dieser Materialien sind.

4.8.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Verkäufer verantwortlich für die Einfuhr der gelieferten Waren in die Europäische Union und in das Bestimmungsland und für die Erfüllung sämtlicher Formalitäten in Bezug auf Ausfuhr, Zoll und Einfuhr, u. a. für die Erfüllung aller Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), sowie im Rahmen der britischen REACH-Regelung, wie sie im Vereinigten Königreich durch den EU Withdrawal Act oder andere nationale britische Gesetze umgesetzt wurde. Einfuhrzölle, Steuern und sonstige Abgaben werden vollständig vom Verkäufer getragen.

4.9.    Spätestens bei Lieferung übermittelt der Verkäufer, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen, Recticel alle notwendigen Informationen und Dokumentationen bezüglich der Waren, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder seitens Recticel in begründeter Weise gefordert wird, u. a. Informationen und Dokumentationen bezüglich Transport, Ein- und Ausfuhr, Sicherheit, Herkunft und Nachverfolgbarkeit der Waren.  

 

Artikel 5 - Annahme

5.1.    Die Unterschrift auf den Lieferunterlagen, die Nutzung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder die Zahlung der entsprechenden Rechnung stellt keine Annahme der gelieferten Waren oder Dienstleistungen dar.  

5.2.    Nach abgeschlossener Lieferung der Waren oder Dienstleistungen überprüft Recticel die gelieferten Waren oder Dienstleistungen unverzüglich, aber nur im Hinblick auf Abweichungen der Menge und Gleichheit, offensichtliche Mängel und deutliche äußere Beschädigungen durch Lagerung oder Transport. Weisen die gelieferten Waren oder Dienstleistungen Abweichungen im Hinblick auf Menge und Gleichheit, offensichtliche Mängel oder deutliche äußere Beschädigungen auf, setzt Recticel den Verkäufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Lieferung von der gesamten oder teilweisen Nicht-annahme in Kenntnis.  

5.3.    Sollte Recticel, anders als in Artikel 5.2 vorgesehen, gewahr werden, dass die gelieferten Waren oder Dienstleistungen nicht mit den Vorgaben der Bestellung übereinstimmen, ist Recticel berechtigt, den Verkäufer über die ganze oder teilweise Nichtannahme der Waren oder Dienstleistungen zu informieren, ohne an eine Frist gebunden zu sein. 

5.4.    Der Verkäufer ersetzt oder bessert die nicht angenommenen Waren oder Dienstleistungen so nach, als wäre die Abweichung von der Bestellung während der Garantiezeit aufgetreten, so wie dies in den Bestimmungen in Artikel 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist..

5.5.    Im Falle der Nichtannahme verbleibt die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Waren beim Verkäufer. Bis zu dem Zeitpunkt, da die nicht angenommenen Waren angemessen ersetzt oder nachgebessert wurden, werden die nicht angenommenen Waren durch Recticel auf Kosten des Verkäufers gelagert. Die möglichen Kosten, die im Vergleich zur Abholung der nicht angenommenen Waren durch den Verkäufer entstehen, werden vollumfänglich vom Verkäufer getragen. Hat der Verkäufer die nicht angenommenen Waren nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung von Recticel über die Nichtannahme abgeholt, ist Recticel berechtigt, die Waren auf Kosten des Verkäufers zu vernichten oder auf andere Weise zu entsorgen.       

5.6.    Solange die Waren oder Dienstleistungen nicht in Einklang mit den Vorgaben des Kaufvertrags gebracht werden, ist Recticel berechtigt, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen, auch wenn Recticel die entsprechende Rechnung nicht reklamiert hat.  

 

Artikel 6 - Rechnungsstellung und Zahlung

6.1.    Alle Rechnungen, die vom Verkäufer ausgestellt werden, enthalten folgende Angaben:

(i)    die Nummer der Bestellung;
(ii)    die Menge der Waren oder Dienstleistungen, die geliefert wurden, gegebenenfalls mit Angabe der Anzahl von Verpackungseinheiten;
(iii)    der Zeitpunkt der Lieferung;
(iv)    ein Verweis auf die Versand- oder Lieferdokumente (z. B. Frachtbrief);
(v)    sonstige von Recticel geforderte Informationen.

Vom Verkäufer ausgestellte Rechnungen, die nicht die Verpflichtungen dieses Artikels erfüllen, werden von Recticel nicht beglichen.  

6.2.    Rechnungen werden elektronisch unter Verwendung der in der Bestellung angegebenen Adresse an Recticel geschickt und werden von Recticel innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, vorausgesetzt, die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen wurden vollumfänglich geliefert. Die Zahlung erfolgt durch elektronische Überweisung an die Bank und auf das Konto, die der Verkäufer angegeben hat.

6.3.    Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung ist der Verkäufer nicht berechtigt, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Recticel auszusetzen oder einzustellen, unabhängig davon, um welchen Kaufvertrag es sich handelt.  

6.4.    Recticel ist berechtigt, jeden Betrag, den der Verkäufer Recticel schuldet, mit einem Betrag zu verrechnen, den Recticel dem Verkäufer schuldet, und zwar ohne vorherige Ankündigung und unabhängig davon, um welche Vereinbarung es sich handelt und ob dieser Betrag strittig ist oder nicht.  

 

Artikel 7 - Garantien

7.1.    Der Verkäufer garantiert ausdrücklich, dass alle gelieferten Waren oder Dienstleistungen, u. a. alle internen und externen Bauteile oder Materialien, die in den Waren verarbeitet sind, folgende Merkmale aufweisen:

(i)    Sie stimmen mit den Vorgaben des Kaufvertrags und sonstigen Vorgaben, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen von Recticel oder des Verkäufers überein.
(ii)    Sie sind für den Zweck, für den diese Art von Waren oder Dienstleistungen typischerweise verwendet wird, oder für den Zweck, für den sie von Recticel gekauft wurden, geeignet.
(iii)    Sie sind von zufriedenstellender Qualität und mängelfrei in Bezug auf Design, Ausführung oder Material.
(iv)    Sie entsprechen allen anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, Verordnungen, Normen und Leitlinien sowie den neuesten, allgemein geltenden Industrienormen,
(v)    Sie stimmen mit den strengsten Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz und den maximalen vorgeschriebenen Standards für die Nutzung von risikobehafteten, giftigen oder gefährlichen Materialien und Maschinen überein.
(vi)    Sie verstoßen nicht gegen Rechte des geistigen Eigentums Dritter und sind frei von sonstigen Pfandrechten, Beschränkungen und Ansprüchen Dritter.  

7.2.    Die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Garantien gelten für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Annahme. Wird im Laufe dieser Garantiezeit festgestellt, dass der Verkäufer eine dieser Garantien nicht eingehalten hat, stellt der Verkäufer auf eigene Kosten und innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Ersatz oder die Nachbesserung der entsprechenden Waren oder Dienstleistungen sicher. Erfolgt dieser Ersatz oder diese Nachbesserung nicht in einem angemessenen Zeitraum oder wurden diese nicht ordnungsgemäß ausgeführt, ist Recticel nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechtsmittel zu Folgendem berechtigt:

(i)    Beendigung des Kaufvertrags und aller nicht erledigten Bestellungen im Rahmen des Kaufvertrags mit sofortiger Wirkung durch Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an den Verkäufer, ohne vorheriges gerichtliches Eingreifen und ohne dem Verkäufer eine Entschädigung zu schulden. In diesem Fall – und sofern zutreffend – erstattet der Verkäufer Recticel den Teil des Preises, der für die beanstandeten Waren oder Dienstleistungen gezahlt wurde.  
(ii)    Nachbesserung und/oder Beauftragung der Nachbesserung auf Kosten des Verkäufers.
(iii)    Behalten der beanstandeten Waren oder Dienstleistungen, vorausgesetzt, der Verkäufer zahlt Recticel den Teil des Preises zurück, der von Recticel für die beanstandeten Waren oder Dienstleistungen gezahlt wurde.  
  
7.3.    Im Falle der Nachbesserung wird die vorgenannte Garantiezeit während der gesamten Nachbesserungszeit ausgesetzt. Im Falle von Ersatz beginnt eine neue Garantiezeit von vierundzwanzig (24) Monaten zum Zeitpunkt des Ersatzes.  

7.4.    Der Verkäufer garantiert, dass er zu jeder Zeit Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die gelieferten Waren und Dienstleistungen anwendet und unterhält. In diesem Rahmen nutzt der Verkäufer ein Qualitätsmanagementsystem gemäß der Norm DIN EN ISO 9001:2015 oder gegebenenfalls einer anderen einschlägigen Qualitätsnorm. Bei der ersten Aufforderung seitens Recticel übermittelt der Verkäufer einen Nachweis an Recticel, dass diese Qualitätssicherungsmaßnahmen eingehalten werden.

7.5.    Bei Lieferung der Waren oder Dienstleistungen auf das Firmengelände von Recticel sind der Verkäufer, seine Belegschaft sowie seine Unterauftragnehmer verpflichtet, strikt die Regeln und Leitlinien einzuhalten, die bei Recticel in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit gelten. Der Verkäufer stellt sicher, dass seine Belegschaft und seine Unterauftragnehmer Kenntnis von diesen Regeln und Leitlinien haben und regelmäßige Schulungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit besuchen. Recticel behält sich das Recht vor, den Zugang zu verweigern oder den Verkäufer, dessen Belegschaft oder Unterauftragnehmer zu bitten, umgehend ihr Firmengelände zu verlassen, falls die Regeln und Leitlinien bezüglich Sicherheit und Gesundheit nicht eingehalten werden. Alle Zusatzkosten, die dadurch entstehen können, sind vom Verkäufer zu tragen.

7.6.    Der Verkäufer verpflichtet sich, gebührende Sorgfalt und Managementkontrollen auszuüben, um die Einhaltung von Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt in Bezug auf die gelieferten Waren und Dienstleistungen sicherzustellen. Nur der Verkäufer ist haftbar für jedweden Schaden, der der Umwelt durch die Nutzung, die Handhabung, die Verarbeitung, den Transport oder die Lagerung der Waren zugefügt würde. Alle Garantien in Bezug auf die Umwelt gelten für unbeschränkte Dauer.  

7.7.    Der Verkäufer garantiert ausdrücklich, dass er alle Verpflichtungen aus der Europäischen Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sowie aus der britischen REACH-Regelung, wie sie im Vereinigten Königreich durch den EU Withdrawal Act oder andere nationale britische Gesetze umgesetzt wurde, erfüllt hat und weiterhin erfüllt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat Recticel bezüglich (GB) REACH keinerlei Verpflichtung und Recticel gilt im Rahmen von (GB) REACH nicht als Importeur oder alleiniger Vertreter des Verkäufers. Auf die erste Anfrage von Recticel übermittelt der Verkäufer Recticel alle notwendigen Informationen über die chemische Zusammensetzung der Waren (Stoffe, Zubereitungen, Gemische, Legierungen, Erzeugnisse oder Waren), einschließlich aller Sicherheitsinformationen und Informationen über die Registrierung oder Vorregistrierung der Waren. Der Verkäufer übermittelt bei der (GB) REACH-Registrierung jedwede von Recticel schriftlich angegebene Verwendung, die entsprechend akzeptabel ist. Der Verkäufer setzt Recticel umgehend von Stoffen in Kenntnis, die besonders besorgniserregend sind und Teil der Waren sein würden, und unternimmt gegebenenfalls alles Nötige, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten. Der Verkäufer verwahrt alle Informationen, die erforderlich sein könnten, um die Verpflichtungen im Rahmen von (GB) REACH zu erfüllen, über einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren ab dem Datum, zu dem die Waren zuletzt vom Verkäufer hergestellt, eingeführt oder geliefert wurden.  

7.8.    Der Verkäufer erklärt, dass er seine Geschäfte ethisch korrekt, transparent, zuverlässig und sozialverantwortlich ausübt, und garantiert, dass weder er noch seine Belegschaft oder die Unterlieferanten an Diskriminierung, Verstößen gegen Menschenrechte, Korruption, Verstößen gegen das Kartellrecht, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei oder sonstigen unzulänglichen Arbeitsbedingungen beteiligt sind. Der Verkäufer muss sich in diesem Zusammenhang genau an die „Recticel Supplier Sustainability Requirements“ (Nachhaltigkeitsanforderungen von Recticel an Lieferanten) halten, die auf www.recticel.com nachzulesen sind, und muss die Erfüllung dieser Anforderungen gegenüber Recticel auf die erste Nachfrage von Recticel belegen können.  

7.9.    Der Verkäufer garantiert, dass im Rahmen der Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Recticel nur Personal oder Unterlieferanten eingesetzt werden, die über das notwendige Maß an Professionalität, Qualifikation und Erfahrung verfügen. Der Verkäufer ist der Einzige, der Verantwortung für und Aufsicht über die eingestellten Beschäftigten ausübt und ist der einzige Verantwortliche für die Einhaltung aller sozialrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf diese Beschäftigten.  

7.10.    Verletzt der Verkäufer eine in diesem Artikel aufgeführt Garantie, setzt er Recticel unverzüglich davon schriftlich in Kenntnis.  

7.11.    Die in diesem Artikel aufgeführten Garantien haben unabhängig von einer Überprüfung, einem Audit, einer Annahme oder Zahlung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen durch Recticel weiterhin Bestand. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Recticel kann der Verkäufer diese Garantien in keiner Weise beschränken. Dieser Artikel gilt unbeschadet der Rechte von Recticel für den Fall versteckter Mängel.

 

Artikel 8 - Haftbarkeit

8.1.    Der Verkäufer entschädigt Recticel umfassend und hält Recticel schadlos für sämtliche Verluste, Schäden und Kosten, u. a. für Schäden in Bezug auf Kunden, Beschäftigte oder Eigentum von Recticel, Schäden an der Umwelt und Schäden, die Dritte erlitten haben, die direkt oder indirekt folgende Ursachen haben: 

(i)    ein Mangel an den gelieferten Waren oder Dienstleistungen;
(ii)    die mangelnde Einhaltung der Mengen, des Zeitpunkts oder des Zeitplans der Lieferung oder einer sonstigen Verpackungs-, Versand- und Liefermodalität seitens des Verkäufers, die in der Bestellung aufgeführt sind;
(iii)    eine Verletzung der Garantien durch den Verkäufer, die in Artikel 7.1 bis 7.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind;
(iv)    jedwede Fahrlässigkeit oder unerlaubte Handlung des Verkäufers;
(v)    eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Verkäufer, z. B. Urheberrechte;
(vi)    eine Verletzung einer anderen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Kaufvertrags oder eines geltenden Gesetzes durch den Verkäufer.

8.2.    Diese Verpflichtung zur Schadloshaltung erstreckt sich auch auf alle angemessenen Kosten, die durch die Beteiligung von Anwälten oder Sachverständigen entstanden sind, sowie auf Kosten in Bezug auf Entschädigung, Beilegung oder Urteil und Verwaltungskosten.    

8.3.    Die Verpflichtung zur Schadloshaltung gilt unbeschadet und zusätzlich zu dem Recht seitens Recticel, jedes andere Rechtsmittel zu nutzen, das gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem geltenden Recht zur Verfügung steht.    

8.4.    Mit Ausnahme von Fällen schwerwiegender  oder vorsätzlicher  Fehler oder grober Fahrlässigkeit, von Verletzungen an Körper, Leben oder Gesundheit sowie von Verstößen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen kann Recticel nicht für Verluste, Schäden oder Kosten haftbar gemacht werden, die dem Verkäufer, dessen Kunden oder Beschäftigten oder Dritten entstanden sind.  

 

Artikel 9 - Höhere Gewalt

9.1.    Eine Partei kann für Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags nicht haftbar gemacht werden, wenn dieser Verzug oder diese Nichterfüllung durch unvorhersehbare Umstände entstanden ist, die sich der Kontrolle dieser Partei entziehen. Dazu zählen u. a.: Naturkatastrophen, Sabotage, Brand, Explosion, Überschwemmung, Pandemien, Regierungsakte und Krieg (nachfolgend „Fall Höherer Gewalt“). Die mangelnde Erfüllung des Kaufvertrags seitens des Verkäufers als Folge von Insolvenz, fehlender Finanzmittel, Kostenänderungen oder Verfügbarkeit von Materialien gilt nicht als Fall Höherer Gewalt.  

9.2.    Die Partei, die sich auf einen Fall der Höheren Gewalt beruft, setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich von der Art und der erwarteten Auswirkung des Falls der Höheren Gewalt in Kenntnis. Die Parteien erörtern nach Treu und Glauben, wie die Auswirkungen des Falls Höherer Gewalt begrenzt werden können.  So kann beispielsweise die Erfüllung der Verpflichtungen der betroffenen Partei für die Dauer der durch den Fall Höherer Gewalt verursachten Verzögerung ausgesetzt werden und die Erfüllungsfrist kann um den gleichen Zeitraum verlängert werden, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt. Sobald der Fall der Höheren Gewalt behoben wurde, nimmt die Partei, welche sich auf den Fall der Höheren Gewalt beruft, ihre Verpflichtungen wieder auf. Der Verkäufer gibt auf jeden Fall den Bestellungen von Recticel die höchste Priorität, falls während oder infolge eines aufgetretenen Falls Höherer Gewalt verfügbare Kapazität zugeteilt wird. Sollte ein Fall Höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate andauern und die Parteien nicht in der Lage gewesen sein, eine angemessene Lösung zu finden, um die Folgen des Falls Höherer Gewalt zu beheben, hat die nicht betroffene Partei das Recht, den Kaufvertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.



Artikel 10 - Geistiges Eigentum

10.1.    Alle Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum in Verbindung mit Ergebnissen, die als Teil der Erfüllung des Kaufvertrags entwickelt und/oder erzielt wurden, unabhängig von der Art dieser Ergebnisse, wie technische Informationen und/oder Lösungen, Analysen, Simulationen, Modelle, Strategien, Abbildungen, Datenbanken, Software (einschließlich dokumentierter Quellcodes), Werkzeuge und Ausrüstung, sowie die gesamte Dokumentation in Verbindung hiermit, werden ohne zusätzliche Vergütung vom Verkäufer an Recticel übertragen, das diese Übertragung ab dem Datum der Erschaffung in allen Ländern für einen Zeitraum, der auf die Laufzeit des anwendbaren geistigen Eigentums oder die Eigentumsrechte beschränkt ist, annimmt. Der Verkäufer erklärt hiermit, vollumfänglich berechtigt zu sein, dieser Übertragung zuzustimmen. Soweit der Verkäufer die Möglichkeit hätte, sich auf Urheberpersönlichkeitsrechte in Bezug auf die Ergebnisse zu berufen, verzichtet der Verkäufer hiermit ebenfalls darauf, solche Urheberpersönlichkeitsrechte auszuüben.

10.2.    Soweit Recticel dem Verkäufer schriftlich genehmigt, das geistige Eigentum von Recticel oder Eigentumsrechte zu nutzen, nutzt der Verkäufer diese in striktem Einvernehmen mit den Anweisungen von Recticel.

 

Artikel 11 - Vertraulichkeit

11.1.    Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen, Handelsgeheimnisse, Preise und personenbezogenen Daten, die er von Recticel im Rahmen des Kaufvertrags auf beliebigem Wege erhalten hat, als streng vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob diese Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen, Handelsgeheimnisse, Preise oder personenbezogenen Daten ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder durch ein Urheberschutzrecht abgedeckt sind, es sei denn, der Verkäufer kann Folgendes nachweisen:

(i)    Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Bekanntgabe öffentlich zugänglich, ohne dass der Verkäufer gegen eine Vertraulichkeitsauflage verstoßen hätte.
(ii)    Der Verkäufer war bereits rechtmäßig in Besitz der Informationen oder hatte sie zu dem Zeitpunkt erhalten, als Recticel sie bekannt gab, ohne dass der Verkäufer gegen eine Vertraulichkeitsauflage verstoßen hätte.
(iii)    Der Verkäufer hat diese Informationen eigenständig ermittelt.

11.2.    Der Verkäufer nutzt die vertraulichen Informationen nur für den Zweck der Erfüllung des Kaufvertrags und übermittelt sie nicht an Dritte, es sei denn, Recticel hat dem vorab schriftlich zugestimmt. Der Verkäufer gibt vertrauliche Informationen nur an Personen weiter, die diese unbedingt kennen müssen, und stellt sicher, dass diese Personen durch strenge Vertraulichkeitsauflagen gebunden sind, die mindestens denen in diesem Artikel entsprechen.

11.3.    Die in den Artikeln 11.1 und 11.2 aufgeführten Vertraulichkeitspflichten gelten für die gesamte Laufzeit des Kaufvertrags sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dem Ende dieser Laufzeit. 

11.4.    Ist der Verkäufer gesetzlich oder durch Aufforderung seitens eines Gerichts oder einer Regulierungsbehörde verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, setzt der Verkäufer Recticel umgehend davon in Kenntnis, beschränkt die offenzulegenden Informationen auf das erforderliche Mindestmaß und kommuniziert eindeutig, dass die übermittelten Informationen vertraulich sind. 

11.5.    Vertrauliche Informationen bleiben jederzeit alleiniges Eigentum von Recticel.    

 

Artikel 12 - Datenschutz

12.1.    Zieht die Erfüllung des Kaufvertrags für den Verkäufer die Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen von Recticel nach sich, erfolgt eine solche Verarbeitung stets unter Beachtung aller einschlägigen nationalen und internationalen Datenschutzgesetze und -rechtsvorschriften. Der Verkäufer fungiert lediglich als Datenverarbeiter und Recticel bleibt zu jeder Zeit Datenverantwortlicher. Gegebenenfalls schließen die Parteien eine gesonderte Datenverarbeitungsvereinbarung ab, in der ihre jeweiligen Rechte und Pflichten in Bezug auf diese Datenverarbeitung näher bestimmt werden. 

12.2.    Der Verkäufer garantiert, dass er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einsetzt, um die personenbezogenen Daten vor unbefugter Veröffentlichung oder Zugang zu diesen Daten und vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust oder Abänderung zu schützen und die Rechte der Betroffenen sicherzustellen. Im Rahmen der Erfüllung des Kaufvertrags beschränkt der Verkäufer den Zugang zu den personenbezogenen Daten strikt auf die Beschäftigten und die Unterauftragnehmer, die entsprechende Kenntnis benötigen. Im Falle eines Sicherheitsvorkommnisses hat der Verkäufer Recticel unverzüglich schriftlich darüber zu informieren und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen eines solchen Sicherheitsvorkommnisses zu untersuchen und zu beheben.   

12.3.    Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten im Namen von Recticel nur für den von Recticel angegebenen Zweck und entsprechend den dokumentierten Anweisungen von Recticel. Der Verkäufer erhebt, verarbeitet oder speichert nicht mehr Daten, als für die angegebenen Zwecke notwendig ist. Der Verkäufer gibt Recticel alle erforderliche Unterstützung, sodass Recticel rechtzeitig auf Anfragen von Betroffenen reagieren kann, die ihr Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ausüben möchten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Recticel übermittelt der Verkäufer keine im Namen von Recticel verarbeiteten personenbezogenen Daten an einen Drittstaat.  

12.4.    Der Verkäufer verarbeitet oder behält keine personenbezogenen Daten länger zurück, als für den von Recticel angegebenen Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Nach Beendigung der Datenverarbeitung im Namen von Recticel gibt der Verkäufer, je nach Vorgabe von Recticel, entweder alle personenbezogenen Daten und sämtliche Kopien davon an Recticel zurück oder löscht diese Daten aus seinen Systemen und bestätigt diese Löschung schriftlich an Recticel.     

12.5.    Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Recticel beauftragt der Verkäufer keinen Subunternehmer mit der Verarbeitung von Daten. Jeder vereinbarte Subunternehmer für die Verarbeitung von Daten ist an den Verkäufer durch eine Vereinbarung gebunden, die mindestens so strikte Verpflichtungen für den Subunternehmer gegenüber dem Verkäufer enthält, wie in diesem Artikel für den Verkäufer gegenüber Recticel enthalten sind.  

 

Artikel 13 - Beendigung

13.1.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, endet der Kaufvertrag automatisch, wenn die im Rahmen des Kaufvertrags bestellten Waren oder Dienstleistungen vollständig vom Verkäufer geliefert wurden.  

13.2.    Recticel hat das Recht, den Kaufvertrag oder einen oder mehrere noch nicht erledigte Bestellungen im Rahmen des Kaufvertrags jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.  

13.3.    Recticel hat das Recht, den Kaufvertrag und alle noch nicht erledigten Bestellungen im Rahmen des Kaufvertrags ohne vorheriges gerichtliches Eingreifen und ohne dem Verkäufer eine Entschädigung zu schulden, zu kündigen, indem er dem Verkäufer dies schriftlich mitteilt, sofern Folgendes gegeben ist:

(i)    Der Verkäufer hat gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags verstoßen und hat diesem Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer schriftlichen Abmahnung seitens Recticel gebührend abgeholfen.
(ii)    Der Verkäufer hat erklärt, dass er seine Verpflichtungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags nicht oder nicht mehr erfüllen wird.
(iii)    Der Verkäufer ist zahlungsunfähig oder hat Insolvenz angemeldet, wird einer Treuhandschaft unterstellt, beendet seine Geschäftstätigkeit oder läuft Gefahr, dies tun zu müssen, oder hat auf andere Weise Anzeichen für Insolvenz oder unzureichende Finanzmittel dargelegt.

13.4.    Wird der Kaufvertrag frühzeitig beendet, gleich aus welchem Grund, stellt der Verkäufer unverzüglich sämtliche Aktivitäten für Recticel ein. Alle Waren und Dienstleistungen, die vom Verkäufer gemäß den Vorgaben des Kaufvertrags geliefert wurden, sind von Recticel zu zahlen, wobei im Falle einer Kündigung keine Zahlungsverpflichtung die Verpflichtung übersteigen kann, die Recticel bei ausbleibender Kündigung des Kaufvertrags gehabt hätte. Recticel ist gegenüber dem Verkäufer nicht haftbar für sonstige vermeintliche Verluste oder Kosten, sei es direkt oder wegen Forderungen von Unterauftragnehmern des Verkäufers. Sollte Recticel bereits für Waren und Dienstleistungen gezahlt haben, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht geliefert worden sind, erstattet der Verkäufer Recticel umgehend den Preis, der bereits gezahlt wurde.  

13.5.    Bei Kündigung gibt der Verkäufer nach einfacher Aufforderung seitens Recticel entweder umgehend sämtliche Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen und personenbezogenen Daten, die er von Recticel erhalten hat, an Recticel zurück oder vernichtet diese Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen und personenbezogenen Daten und bestätigt diese Vernichtung schriftlich an Recticel.

13.6.    Unabhängig vom Grund der Kündigung des Kaufvertrags bleiben die Bestimmungen des Kaufvertrags, die nach dessen Beendigung gültig bleiben sollten, trotz der Kündigung danach in Kraft. Die Bestimmungen, die trotz der Kündigung weiterhin gelten, umfassen u. a. Artikel 7 (Garantien), Artikel 8 (Haftung) und Artikel 11 (Vertraulichkeit) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

Artikel 14 - Versicherung

14.1.    Der Verkäufer erklärt, dass er alle erforderlichen Versicherungen abgeschlossen hat, u. a. eine Privathaftpflichtversicherung und eine Produkthaftpflichtversicherung bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft, um alle Haftbarkeiten abzudecken, die mit der Art von Tätigkeiten im Geschäftsbereich, in dem der Verkäufer tätig ist, verbunden und für deren Ausübung üblich sind. Der Verkäufer stellt sicher, dass diese Versicherungen mindestens über die gesamte Laufzeit des Kaufvertrags und die Garantiezeit Gültigkeit behalten.   

14.2.    Auf die erste Anfrage und spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Anfrage übermittelt der Verkäufer Recticel eine Kopie der Versicherungspolicen oder Versicherungsbescheinigungen, die belegen, dass der Verkäufer die Anforderungen laut Artikel 14.1 erfüllt hat. 

 

Artikel 15 - Begehung und Audit

15.1.    Recticel oder ein eigens hierfür von Recticel beauftragter Dritter hat während der Laufzeit des Kaufvertrags das Recht, das Firmengelände des Verkäufers und seiner Unterauftragnehmer zu betreten, um festzustellen, ob der Verkäufer seinen Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags nachkommt. Diese Begehung oder dieses Audit kann nur während der üblichen Bürozeiten und unter der Bedingung erfolgen, dass dem Verkäufer dies zuvor schriftlich mitgeteilt wurde.    

15.2.    Der Verkäufer hat sich bei der Begehung oder dem Audit vollumfänglich kooperativ zu zeigen.  Insbesondere übermittelt der Verkäufer Recticel oder einem eigens hierfür von Recticel beauftragten Dritten Angaben zum Zugang jeder Örtlichkeit, zur Anlage, zur Dokumentation oder zu Informationen, die im Rahmen der Begehung oder des Audits nützlich sein können oder aus nachvollziehbarem Grund von Recticel oder einem von Recticel beauftragten Dritten erbeten wurden.   

15.3.    Während der Begehung oder des Audits ist Recticel oder der von Recticel beauftragte Dritte berechtigt, Proben der zu liefernden Waren zu nehmen, unabhängig davon, ob diese Waren bereits fertiggestellt sind oder sich noch im Herstellungsprozess befinden, um zu überprüfen, ob diese Waren die Bedingungen des Kaufvertrags erfüllen. Diese Probenentnahme enthebt den Verkäufer jedoch nicht seiner Verpflichtung, die Qualität der Waren zu untersuchen und zu überprüfen.  

15.4.    Werden während der Begehung oder während des Audits Unregelmäßigkeiten festgestellt, hat der Verkäufer umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese Unregelmäßigkeiten zu beheben, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Leitlinien von Recticel oder des eigens hierfür von Recticel beauftragten Dritten. In diesem Falle gehen die Kosten der Begehung oder des Audits vollumfänglich zulasten des Verkäufers.    



Artikel 16 - Abtretung oder Vergabe von Unteraufträgen

16.1.    Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Recticel darf der Verkäufer keines seiner Rechte oder Pflichten aus dem Kaufvertrag an einen Dritten abtreten, übertragen oder als Unterauftrag vergeben. Trotz einer Abtretung, Übertragung oder Vergabe von Unteraufträgen bleibt der Verkäufer vollumfänglich verantwortlich für die gelieferten Waren und Dienstleistungen, u. a. auch für die entsprechenden Garantien.

16.2.    Der Verkäufer trägt weiterhin die volle Verantwortung für die Maßnahmen und Tätigkeiten seiner Unterauftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Kaufvertrags. Der Verkäufer garantiert, dass jeder Unterauftragnehmer über die entsprechenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Kaufvertrags informiert ist und diesen zustimmt.

16.3.    Recticel hat nach eigenem Ermessen das Recht, alle seine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag abzutreten, zu delegieren oder als Unterauftrag zu vergeben, einschließlich u. a. an alle Unternehmen, die Teil der Recticel-Gruppe sind. 

 

Artikel 17 - Beziehung zwischen den Parteien

17.1.    Recticel und der Verkäufer sind unabhängige Vertragsparteien, und keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags kann als eine Vereinbarung interpretiert werden, die ein Unternehmen, ein Joint Venture oder eine Unternehmensvereinigung begründet oder aus einer Partei den Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der anderen Partei macht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren keiner Partei die Befugnis, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei eine Verpflichtung einzugehen.  

17.2.    Der Verkäufer ist alleine dafür verantwortlich, die Kosten und Risiken zu tragen, die sich aus seinen Tätigkeiten ergeben, u. a. Sozialversicherungsausgaben, Steuern und Versicherungsprämien. Recticel trägt für die Beschäftigten oder die Unterauftragnehmer des Verkäufers keinerlei Verantwortung.  

 

Artikel 18 - Allgemeine Bestimmungen

18.1.    Die Unterlassung oder Fahrlässigkeit einer Partei, ihre Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags geltend zu machen, kann nicht als Verzicht dieser Partei auf ihre Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags ausgelegt werden. Jeder Rechtsverzicht hat ausdrücklich und in Schriftform zu erfolgen.  

18.2.    Wird festgestellt, dass irgendeine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags insgesamt oder zum Teil ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags. Beide Parteien ersetzen in diesem Fall die ungültige(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) oder deren Anteile durch (eine) neue Bestimmung(en), die so nah wie möglich an die ursprüngliche Absicht der Parteien herankommt bzw. herankommen. 

 

Artikel 19 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1.    Der Kaufvertrag zwischen den Parteien sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht und werden in Übereinstimmung mit belgischem Recht ausgelegt. Liegen der Geschäftssitz von Recticel und der des Verkäufers im selben Land, unterliegen der Kaufvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsprechung in dem Land, in dem beide Parteien ihren Geschäftssitz haben, und werden in Übereinstimmung mit dem Recht dieses Landes ausgelegt.  

19.2.    Bei Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung oder der Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrags sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks, in dem die Recticel ihren Geschäftssitz hat, zuständig.  
 

 

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