Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

 

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Artikel 1 - Geltungsbereich

1.1.    Ab dem Datum der Veröffentlichung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren seitens Recticel NV und/oder der mit der Recticel NV verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Recticel“) sowie für alle Angebote und/oder Auftragsbestätigungen, die Recticel für den Verkauf von Waren erstellt. 

1.2.    Alle Verkaufsvereinbarungen zwischen den Parteien (wie nachfolgend festgelegt) unterliegen automatisch diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Die Anwendung anderer zusätzlicher oder abweichender Bedingungen des Käufers, gleich auf welchem Dokument diese aufgeführt sind, wird ausdrücklich abgelehnt.  

1.3.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls die hiervon abweichenden Bedingungen , die seitens Recticel im Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind oder auf andere Weise zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden, stellen die gesamte Verkaufsvereinbarung zwischen den Parteien dar (nachfolgend „Verkaufsvereinbarung“) und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen, Vereinbarungen oder Abmachungen zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand, welche hiermit aufgehoben sind.  In Abweichung von nachfolgendem Artikel 2.5 bedarf jede Änderung der Verkaufsvereinbarung der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. 

1.4.    Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den hiervon abweichenden Bedingungen, die von Recticel im Angebot oder in der seitens Recticel erstellten Auftragsbestätigung benannt sind oder auf andere Weise schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden, haben die Bedingungen, die in Angebot oder Auftragsbestätigung genannt sind, Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  Bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat stets die englischsprachige Fassung Vorrang.  

 

Artikel 2 - Angebot und Bestellung

2.1.    Recticel wird nur durch Erteilung eines schriftlichen Angebots verpflichtet, jeder andere mündliche oder schriftliche Austausch zwischen den Parteien entfaltet keine bindende Wirkung.  Die von Recticel erstellten Angebote gelten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Angebots.  Sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot erwähnt, stellt die Erstellung eines Angebots durch Recticel keine Annahme einer Bestellung, die vom Käufer übermittelt wurde, dar.    

2.2.    Eine Verkaufsvereinbarung gilt als zwischen den Parteien geschlossen, sobald eine der folgenden Situationen eintritt: 

(i)    die schriftliche Annahme eines Angebots durch den Käufer innerhalb der Gültigkeitsdauer;
(ii)    das Einreichen einer Bestellung durch den Käufer, die schriftlich von Recticel bestätigt wird.

In jedem Fall gilt keine vom Käufer eingereichte Bestellung als von Recticel angenommen, sofern, bis und soweit Recticel diese nicht bestätigt hat.

2.3.    Für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit aller Spezifikationen, die zur Vorbereitung des Angebots an Recticel übermittelt wurden oder in der vom Käufer übermittelten Bestellung erwähnt sind, u. a. der Art, des Designs, der Qualität und der Menge der bestellten Waren, ist allein der Käufer verantwortlich.  Für die rechtzeitige Übermittlung aller weiteren Informationen an Recticel, die für Recticel notwendig sein können, um die Verkaufsvereinbarung zu erfüllen, ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.  

2.4.    Nach Abschluss einer Verkaufsvereinbarung ist der Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Recticel nicht berechtigt, Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, der Menge, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder an anderen Spezifikationen mit Bezug zu den Waren, welche die Verkaufsvereinbarung umfasst, vorzunehmen.  

2.5.    Unbeschadet des vorgenannten Artikels 1.3 hat Recticel bei Vorliegen triftiger Gründe jederzeit das Recht, Änderungen im Hinblick auf folgende Aspekte der Waren, welche die Verkaufsvereinbarung umfasst, vorzunehmen, zu deren Akzeptanz der Käufer verpflichtet ist:

(i)    die Art, das Design, die Qualität, die Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder jedwede andere Spezifikation;
(ii)    die Lieferung von Rohmaterialien, Waren oder Dienstleistungen, die zur Herstellung der Waren verwendet werden;
(iii)    die Einrichtungen, von denen Recticel oder die Lieferanten oder Unterauftragnehmer von Recticel aus operieren;
(iv)    die Herstellungsmethode oder jedes andere bei der Herstellung der Waren eingesetzte Verfahren.     

Soweit möglich, wird Recticel den Käufer spätestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen über diese informieren. Nach Erhalt einer solchen Information ist der Käufer berechtigt, die Kaufvereinbarung und/oder jede anhängige Bestellung im Rahmen der Kaufvereinbarung zu kündigen, wenn er berechtigte Gründe hat, diese Änderungen nicht zu akzeptieren, indem er Recticel mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich informiert. Mit einer solchen Kündigung sind keine Kosten verbunden, es gilt jedoch Artikel 13.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Artikel 3 - Preise

3.1.    Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.  Sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine Preise genannt, gelten die tatsächlichen Preise, die von Recticel zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung angewendet werden.  

3.2.    Unbeschadet des Vorgenannten ist Recticel jederzeit berechtigt, die Preise anzupassen, falls dies erforderlich ist, um eine Erhöhung der eigenen Kosten auszugleichen, u. a. im Falle von Kostensteigerungen bedingt durch:

(i)    eine Preissteigerung bei den Rohstoffen, Waren oder Dienstleistungen, die verwendet werden, um die Waren herzustellen, beispielsweise eine Erhöhung der Lohnkosten,
(ii)    Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder jeder anderen Spezifikation mit Bezug zu den Waren, welche Teil des Angebots oder der Bestellung sind;
(iii)    Anforderung von Überstunden;
(iv)    Fehlmengen;
(v)    unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Recticel, welche die Erfüllung der Verkaufsvereinbarung seitens Recticel schwieriger gestalten.  

Recticel wird den Käufer über solche Preisanpassungen einschließlich des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens informieren. Nach Erhalt einer solchen Information ist der Käufer berechtigt, die Kaufvereinbarung und/oder jede anhängige Bestellung im Rahmen der Kaufvereinbarung zu kündigen, indem er Recticel mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich informiert. Es versteht sich jedoch, dass Bestellungen, die innerhalb der vorgenannten Frist von fünfzehn (15) Tagen zur Lieferung vorgesehen sind, zu den nicht angepassten Preisen ausgeführt werden.

3.3.    Sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben, sind die geltenden Preise Nettopreise.  Sie enthalten keine Mehrwertsteuer oder sonstige Abgaben sowie keine anderen Kosten oder Ausgaben; dazu zählen u. a. Kosten für Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung, Transport, Einfuhr und Versicherung.  All diese Steuern, Abgaben, Kosten und Ausgaben gehen separat zulasten des Käufers.      

 

Artikel 4 - Lieferung

4.1.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Warenlieferungen auf EXW-Basis (Ex Works, Ab Werk, Incoterms® 2020) ab Werk von Recticel, welches die im Angebot oder in der Bestellung genannten Waren herstellt. 

4.2.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellen die Lieferzeit oder der Lieferzeitplan, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben sind, lediglich eine Schätzung dar und sind für Recticel nicht bindend.  Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung dieser geschätzten Lieferzeit bzw. dieses Lieferzeitplans vom zeitgerechten Eingang der Lieferungen von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen von den Lieferanten von Recticel und von den erforderlichen Informationen seitens des Käufers abhängig ist.  

4.3.    Recticel ist berechtigt, Teil- oder Frühlieferungen auszuführen, vorausgesetzt diese Teil- oder Frühlieferungen beinträchtigen den Betrieb des Käufers nicht in unangemessener Weise.

4.4.    Die Gefahr für Schaden an oder Verlust von Waren geht in dem Moment von Recticel auf den Käufer über, wenn die Waren dem Käufer am Werk von Recticel, in dem die im Angebot oder in der Bestellung genannten Waren hergestellt werden, zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sie auf ein Abholfahrzeug geladen werden.  Umfasst jedoch die Verkaufsvereinbarung auch den Transport der Waren, geht die Gefahr für Schaden an oder Verlust von Waren von Recticel auf den Käufer über, wenn die Waren dem ersten Frachtführer übergeben werden, ohne dass sie auf ein Abholfahrzeug geladen werden.  

4.5.    Das Eigentumsrecht an den Waren geht erst von Recticel auf den Käufer über, wenn der Käufer gegenüber Recticel alle seine Verpflichtungen aus der Verkaufsvereinbarung erfüllt hat, einschließlich der vollständigen Zahlung aller Rechnungen mit Bezug zu den Waren.  Bis zu diesem Zeitpunkt versichert der Käufer die gelieferten Waren in angemessener Weise und lagert sie ordnungsgemäß, getrennt von denen des Käufers oder eines anderen Dritten, und kennzeichnet sie eindeutig als noch im Eigentum von Recticel befindlich.  Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverlauf zu veräußern oder zu nutzen, aber hat unverzüglich bei Recticel Rechenschaft über die Erträge des Warenverkaufs abzulegen.  

4.6.    Nach Lieferung hat der Käufer die erforderlichen Lieferdokumente zu unterzeichnen.  Die Unterzeichnung der Lieferdokumente bedeutet die Annahme der Lieferung.  

4.7.    Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder gibt Recticel nicht die erforderlichen Informationen, um die Warenlieferung zu dem Zeitpunkt oder gemäß dem vereinbarten Lieferplan auszuführen, ist Recticel berechtigt, die Waren zu liefern und die Lieferdokumente in eigenem Ermessen zu unterzeichnen oder die Waren bis zu ihrer tatsächlichen Lieferung zu lagern; Risiko und Kosten von beidem trägt der Käufer, wobei Recticel keinerlei Haftung dafür übernimmt. In jedem Fall geht die Gefahr für Schaden an oder Verlust von Waren zu dem Zeitpunkt von Recticel auf den Käufer über, an dem die Lieferung hätte erfolgen sollen. Ist die Lieferung bedingt durch den Käufer um mehr als dreißig (30) Tage verzögert, ist Recticel nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, berechtigt, die Waren zum besten, leicht erzielbaren Preis zu veräußern und dem Käufer die Differenz zwischen dem erzielten Preis und dem im Rahmen der Verkaufsvereinbarung vereinbarten Preis zu berechnen, oder die Waren auf Kosten des Käufers zu vernichten oder auf andere Weise zu entsorgen.   
  
4.8.    Bei Aushändigung der Waren auf dem Firmengelände von Recticel sind der Käufer, seine Belegschaft sowie seine Unterauftragnehmer verpflichtet, strikt die Regeln und Leitlinien einzuhalten, die bei Recticel in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit gelten. Der Käufer stellt sicher, dass seine Belegschaft und Unterauftragnehmer Kenntnis von diesen Regeln und Leitlinien haben und regelmäßige Schulungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit besuchen. Recticel behält sich das Recht vor, den Zugang zu verweigern oder den Käufer, dessen Belegschaft oder Unterauftragnehmer zu bitten, umgehend ihr Firmengelände zu verlassen, falls die Regeln und Leitlinien bezüglich Sicherheit und Gesundheit nicht eingehalten werden. Alle Zusatzkosten, die dadurch entstehen können, sind vom Käufer zu tragen.

4.9.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist für die Erfüllung aller Formalitäten in Bezug auf Ausfuhr, Zoll und Einfuhr allein der Käufer verantwortlich. Alle Zölle, Steuern und sonstige Abgaben werden vollumfänglich vom Käufer getragen.

4.10.    Der Export und die Verbringung der Ware ins In- und Ausland fällt unter die Verantwortung des Käufers und geht zu seinen Kosten. In diesem Zusammenhang muss der Käufer insbesondere alle nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften beachten. 

4.11.    Alle Lieferungen von Recticel an den Käufer stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollvorschriften, wie z.B. Embargos oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle Informationen und Dokumente, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden, rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die durch Exportkontrollen, Genehmigungsverfahren oder durch nicht rechtzeitiges Vorliegen aller hierfür erforderlichen Unterlagen entstehen, setzen vereinbarte Lieferzeiten außer Kraft und/oder unterbrechen sie. Wenn die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht erteilt werden, ist Recticel berechtigt, die Verkaufsvereinbarung und alle anhängigen Aufträge im Rahmen der Verkaufsvereinbarung zu kündigen, wie in Artikel 13.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben. 

 

Artikel 5 - Annahme

5.1.    Der Käufer ist verpflichtet, die Waren nach der Lieferung schnellstmöglich zu überprüfen. Vermutet der Käufer, dass eine falsche Menge oder Art von Waren geliefert wurde, oder bei einer sichtbaren Beschädigung der Waren bei Lieferung setzt der Käufer Recticel umgehend nach der Lieferung, auf jeden Fall jedoch spätestens innerhalb von fünf (5) Tagen, davon in Kenntnis. Nach Verstreichen dieses Zeitraums gelten die Waren unwiderruflich als vom Käufer in gutem Zustand und entsprechend der in der Verkaufsvereinbarung genannten Menge und Art angenommen.  

5.2.    Jede betriebliche Verwendung der gelieferten Waren durch den Käufer gilt als endgültige Abnahme der Waren.   

 

Artikel 6 - Zahlung

6.1.    Von Recticel ausgestellte Rechnungen sind vom Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum in der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Währung zu zahlen. Ist dort keine Währung genannt, so erfolgt die Zahlung in EUR. Die Zahlung erfolgt durch elektronische Überweisung an die Bank und auf das Konto, die Recticel angegeben hat.

6.2.    Bei ausbleibender Zahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag hat Recticel automatisch und ohne vorherige Mitteilung Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu einem Zinssatz von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitstag seitens des Käufers sowie auf eine Entschädigung für alle Beitreibungskosten, die Recticel aufgrund der ausbleibenden Zahlung entstanden sind, und zwar mindestens 10 % der unbeglichenen Rechnung, einschließlich angemessener Anwaltskosten. Ferner kann Recticel bei ausbleibender Zahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag nach eigenem Ermessen und unbeschadet anderer zur Verfügung stehender Rechtsmittel folgende Maßnahmen ergreifen:

(i)    die unverzügliche Zahlung aller ausstehenden Rechnungen im Rahmen von Vereinbarungen mit dem Käufer fordern, unabhängig davon, ob diese Rechnungen bereits fällig sind oder nicht;
(ii)    jede weitere Warenlieferung an den Käufer im Rahmen von Vereinbarungen aussetzen, bis Anzahlungen für diese Waren eingegangen sind;
(iii)    die Verkaufsvereinbarung und alle nicht erledigten Bestellungen im Rahmen der Verkaufsvereinbarung mit sofortiger Wirkung durch Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an den Käufer kündigen, ohne vorheriges gerichtliches Eingreifen und ohne dem Käufer eine Entschädigung zu schulden. In diesem Fall sind alle ausstehenden Rechnungen im Rahmen aller Vereinbarungen mit dem Käufer sofort fällig. Gegebenenfalls entschädigt der Käufer außerdem Recticel für alle Kosten, die im Hinblick auf die im Rahmen der Verkaufsvereinbarung bereits hergestellten oder sich in der Herstellung befindenden, aber noch nicht gelieferten Waren entstandenen sind.  

6.3.    Hat Recticel Gründe zu vermuten, dass der Käufer aufgrund von Insolvenz oder fehlenden finanziellen Mitteln oder aus anderem Grund nicht in der Lage ist, die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, hat Recticel die Möglichkeit, bei erster Aufforderung vom Käufer einen Nachweis über seine Bonität oder eine angemessene Zusicherung seiner Leistungsfähigkeit zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht nach, ist Recticel berechtigt, die Verkaufsvereinbarung gemäß Artikel 6.2, Punkt (iii) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

6.4.    Recticel ist berechtigt, jeden Betrag, den der Käufer Recticel schuldet, mit einem Betrag zu verrechnen, den Recticel dem Käufer schuldet, und zwar ohne vorherige Ankündigung und unabhängig davon, um welche Vereinbarung es sich handelt und ob dieser Betrag strittig ist oder nicht.  

 

Artikel 7 - Garantien

7.1.    Recticel garantiert, dass die gelieferten Waren bei Lieferung:

(i)    mit den Vorgaben der Verkaufsvereinbarung sowie mit anderen Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder Beschreibungen von Recticel übereinstimmen, wobei Spezifikationen, die in öffentlichen Aussagen, Behauptungen oder Anzeigen enthalten sind, niemals als Garantie ausgelegt werden können;
(ii)    mängelfrei in Bezug auf Ausführung oder Material sind.

7.2.    Die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Garantien gelten für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Lieferung. Wird während dieser Garantiezeit ein vermeintlicher Mangel entdeckt, hat der Käufer Recticel unverzüglich schriftlich darüber zu informieren und die entsprechenden Waren umgehend zu dem von Recticel angegebenen Werk zurückzubringen. Recticel überprüft sorgfältig die zurückgesandten Waren und zeichnet seine Ergebnisse, seine Garantiebeurteilung und seine Entscheidung bezüglich der Annahme der Haftung für den Garantieanspruch schriftlich auf. Dieser Bericht wird dem Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang der zurückgesandten Waren bei Recticel übermittelt oder, sollte die Durchführung dieser Überprüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen, innerhalb einer angemessenen Zeit, die erforderlich ist, um die zurückgesandten Waren mit gebührender Sorgfalt zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung kann Recticel nach eigenem Ermessen alle Tests, Untersuchungen und Analysen an den zurückgesandten Waren durchführen, die Recticel für angemessen hält. Recticel ist außerdem berechtigt, andere Waren, die dem Käufer geliefert und nicht als fehlerhaft beanstandet wurden, zu untersuchen. Für die Beilegung eines Garantieanspruchs ist der Käufer gehalten, in angemessener Weise zu kooperieren und Recticel im Rahmen der Untersuchung der zurückgesandten Waren zu unterstützen, u. a. indem er Recticel alle relevanten, in seinem Besitz befindlichen Informationen zukommen lässt.  

7.3.    Falls Recticel nach der Untersuchung die Haftung für den Garantieanspruch des Käufers annimmt, besteht die einzige und ausschließliche Abhilfemaßnahme für den Käufer, auf Kosten von Recticel, in der Reparatur oder dem Ersatz der Waren, die nachweislich nicht den in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Garantien entsprechen. Die Transport- und Verarbeitungskosten in Bezug auf den Rückversand der fraglichen beanstandeten Waren zu Recticel und die Lieferung der reparierten oder der Ersatzwaren zum Käufer werden insoweit von Recticel getragen, als sie für die Beseitigung der Mängel notwendig sind. War die Mängelbeseitigung erfolglos, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder im Falle eines gravierenden Mangels von der Verkaufsvereinbarung zurückzutreten. 

7.4.    Unbeschadet der einzigen und ausschließlichen Abhilfemaßnahme laut Artikel 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Recticel das Recht vor, dem Käufer einen Betrag gutzuschreiben oder zu erstatten, der dem Preis entspricht, den er Recticel für die beanstandeten Waren gezahlt hat, statt reparierte oder Ersatzwaren zu liefern. In jedem Fall erfolgt dies, wenn die Reparatur oder der Ersatz der beanstandeten Waren unmöglich oder unpraktisch ist oder nach Ansicht von Recticel dem Käufer nicht ermöglicht, die Leistungen der Garantien, die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, zu nutzen.

7.5.    Erweist sich der Garantieanspruch des Käufers als unbegründet, erstattet der Käufer Recticel alle angemessenen Kosten und Ausgaben, die Recticel in Bezug auf die Untersuchung der zurückgesandten Waren entstanden sind, u. a. alle Kosten im Zusammenhang mit dem Transport, der Verarbeitung, der Reparatur, dem Ersatz, der Gutschrift oder der Erstattung der Waren, die nachweislich keine Nicht-Übereinstimmung aufweisen.  

7.6.    Abgesehen von den in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Garantien gibt Recticel keine anderen Garantien, weder ausdrücklich noch implizit, weder schriftlich noch mündlich; dazu zählen u. a. auch alle Garantien für eine allgemeine Gebrauchstauglichkeit sowie Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck. Von Recticel schriftlich oder mündlich geleisteter technischer Rat wird nur in gutem Glauben, jedoch ohne Garantie gegeben und enthebt den Käufer nicht von seiner Pflicht, die Waren auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck zu testen.  

7.7.    Die in Artikel 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Garantien gelten nicht für:

(i)    Waren, die nach ihrer Lieferung ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Recticel vom Käufer verändert oder repariert wurden;
(ii)    Mängel, die insgesamt oder zum Teil durch unsachgemäße Einrichtung oder Wartung, Unfälle, falsche Anwendung oder Missbrauch, Unterlassung, anormale Betriebsbedingungen oder Nichtbeachtung der Leitlinien, Handbücher oder Anweisungen von Recticel bedingt sind; 
(iii)    Mängel, die sich aus Spezifikationen, Zeichnungen, Proben oder Beschreibungen des Käufers ergeben, einschließlich u. a. aller Spezifikationen in Bezug auf die Art, das Design, die Qualität und die Menge der Waren;
(iv)    Mängel bedingt durch Materialien, Einzelteile und Bauteile, die von Dritten gefertigt oder geliefert wurden; diesbezüglich hat der Käufer nur Anspruch auf Leistungen aus Garantien, die der Hersteller oder Lieferant Recticel gegeben hat;
(v)    Mängel, die durch die Anwendung, die Verarbeitung und die Verwendung der Waren in den eigenen Waren des Käufers verursacht werden;
(vi)    normale Abnutzung und Verschleiß.

7.8.    Es wird ausdrücklich vereinbart und davon ausgegangen, dass der Käufer die einzig verantwortliche Partei für die Anwendung, die Verarbeitung und die Verwendung der Waren in seinen eigenen Waren und für die Bestimmung der Eignung der Waren für ihren geplanten Zweck ist. Der Käufer stellt diesbezüglich sicher, dass er die Waren entsprechend allen anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, Verordnungen, Normen, Leitlinien und Anforderungen sowie entsprechend den neuesten, allgemein geltenden Industrienormen anwendet, verarbeitet und verwendet. Der Käufer entfernt keine Warnzeichen oder Etiketten von den Waren und ändert keine Leitlinien, Handbücher oder Anweisungen, die von Recticel in Bezug auf die Waren erstellt wurden.  

 

Artikel 8 - Haftungsbeschränkung

8.1.    Der Verkäufer übernimmt gegenüber dem Käufer keine weitere Haftung, mit Ausnahme der Garantien und Ersatzleistungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung dargelegt sind.   

8.2.    In keinem Fall haftet Recticel gegenüber dem Käufer für besondere, exemplarische, indirekte, zufällige oder mittelbare Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben und Strafen einschließlich Schadensersatz, beispielsweise Verlust von Gewinnen, Ersparnissen oder Erträgen, Geschäftsausfall, Vertragsausfall, Chancenverlust, Reputationsverlust, auch falls diese absehbar waren oder falls Recticel darauf hingewiesen  wurde, dass diese Schäden, Kosten oder Ausgaben entstehen könnten.  

8.3.    Bis zum zulässigen Höchstmaß der geltenden Gesetzgebung und nur für Fälle von grobem und absichtlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, Verstoß gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Forderungen aus Produkthaftung bleibt die Gesamthaftung von Recticel gegenüber dem Käufer beschränkt auf den Preis der Waren, die Anlass für die Forderung des Käufers waren, und zwar in Höhe der Rechnungsstellung durch Recticel an den Käufer. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig davon, ob die Handlung, die Unterlassung oder die Fahrlässigkeit durch Recticel selbst oder ihrer Beschäftigten oder Unterauftragnehmer zurückzuführen ist und unabhängig von der anwendbaren Haftungsregelung, einschließlich vertraglicher Haftung, Verschuldenshaftung, schuldloser Haftung usw. 

8.4.    Recticel kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die direkt, indirekt oder zum Teil durch eine, auch nur geringfügige Handlung, Unterlassung oder Fahrlässigkeit seitens des Käufers, seiner Beschäftigten oder seiner Unterauftragnehmer oder eines Dritten oder aber durch unrichtige, ungenaue oder unvollständige Informationen bedingt sind, die der Käufer im Rahmen der Verkaufsvereinbarung an Recticel übermittelt hat.

8.5.    Recticel kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden oder Verluste an Materialien, die der Käufer im Rahmen der Erfüllung der Verkaufsvereinbarung an Recticel übergeben hat, u. a. Werkzeuge und Verpackung, die aufgrund eines Vorfalls auftreten, der außerhalb einer angemessenen Kontrolle liegt, oder die im Rahmen des üblichen Maßes an Abnutzung und Verschleiß liegen. Diese Materialien bleiben alleiniges Eigentum des Käufers.

 

Artikel 9 - Höhere Gewalt

9.1.    Eine Partei kann nicht haftbar gemacht werden für Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung, wenn dieser Verzug oder diese Nichterfüllung durch Umstände entstanden ist, die sich der Kontrolle dieser Partei entziehen. Dazu zählen u. a.: Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung oder anderer Arbeitskampfmaßnahmen, Sabotage, Brand, Explosion, Überschwemmung, Pandemien, Regierungshandlungen, Krieg oder unvorhersehbarer Mangel an oder Nichtverfügbarkeit von Brennstoffen, Strom, Rohstoffen, Lieferungen oder Transportmitteln oder die Unfähigkeit oder die Verzögerung, die notwendigen staatlichen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse zu erhalten (nachfolgend „Fall Höherer Gewalt“). Die mangelnde Erfüllung der Verkaufsvereinbarung seitens Käufers als Folge von Insolvenz oder fehlender Finanzmittel gilt nicht als Fall Höherer Gewalt.  

9.2.    Die Partei, die sich auf einen Fall der Höheren Gewalt beruft, setzt die andere Partei unverzüglich schriftlich von der Art und der erwarteten Auswirkung des Falls der Höheren Gewalt in Kenntnis. Die Erfüllung der Verpflichtungen der betroffenen Partei wird für die Dauer der durch den Fall Höherer Gewalt verursachten Verzögerung ausgesetzt und die Erfüllungsfrist verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt. Sobald der Fall der Höheren Gewalt behoben wurde, nimmt die Partei, welche sich auf den Fall der Höheren Gewalt beruft, ihre Verpflichtungen wieder auf. Sollte ein Fall Höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauern und die Parteien nicht in der Lage sein, eine angemessene Lösung zu finden, um die Folgen des Falls höherer Gewalt zu beheben, hat jede Partei das Recht, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen. 

9.3.    Soweit ein Verzug oder eine Nichterfüllung seitens Recticel bedingt ist durch den Fehler eines Dritten, dessen Eingreifen erforderlich ist, damit Recticel die Verkaufsvereinbarung erfüllen kann, z. B. Unterauftragnehmer, die von Recticel beauftragt werden, kann Recticel nicht für diesen Verzug oder diese Nichterfüllung haftbar gemacht werden, soweit der Dritte sich rechtmäßig auf einen Fall Höherer Gewalt berufen kann, wie er in Artikel 9.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt ist.  In diesem Fall ist Recticel nicht verpflichtet, einen anderen Dritten zu beauftragen.

 

Artikel 10 - Geistiges Eigentum

10.1.    Alle Ideen, Erfindungen, Konzepte, Entdeckungen, urheberrechtlich geschützten Werke, Patente, Muster, Urheberrechte, Warenzeichen, Betriebsgeheimnisse sowie jedes Know-how und sonstige geistige Eigentum, egal ob eingetragen oder nicht eingetragen, die Eigentum von Recticel sind oder von Recticel im Rahmen der Verkaufsvereinbarung entwickelt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von Recticel, auch wenn die Verkaufsvereinbarung für die Ad-hoc-Schaffung von Werken abgegeben wird, die als Auftragswerke betrachtet werden könnten. 

10.2.    Weder der Käufer noch seine Subunternehmer, Kunden oder Dritte sind berechtigt, die im Rahmen der Verkaufsvereinbarung erfolgten Lieferungen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Recticel nachzubilden, zu verändern, zu reparieren, umzubauen oder zu rekonstruieren oder sie nachbilden, verändern, reparieren, umbauen oder rekonstruieren zu lassen.

10.3.    In allen Fällen, in denen Waren gemäß den Spezifikationen des Käufers hergestellt werden, hält der Käufer Recticel schadlos und stellt Recticel bezüglich aller Ansprüche und Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, die Recticel aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen, Mustern, Betriebsgeheimnissen oder geschützten Verfahren bei der Konzipierung, Anwendung, Bearbeitung oder Nutzung dieser Produkte durch Dritte entstanden sind, frei.  

 

Artikel 11 - Vertraulichkeit

11.1.    Der Käufer verpflichtet sich, alle Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen, Handelsgeheimnisse, Preise und personenbezogenen Daten, die er von Recticel im Rahmen der Verkaufsvereinbarung gleich auf beliebigem Wege erhalten hat, als streng vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob diese Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen, Handelsgeheimnisse, Preise oder personenbezogenen Daten ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder durch ein Urheberschutzrecht abgedeckt sind, außer der Käufer kann Folgendes nachweisen:

(i)    Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Bekanntgabe öffentlich zugänglich, ohne dass der Käufer gegen eine Vertraulichkeitsauflage verstoßen hätte.
(ii)    Der Käufer war bereits rechtmäßig in Besitz der Informationen oder hatte sie zu dem Zeitpunkt erhalten, als Recticel sie bekannt gab, ohne dass der Käufer gegen eine Vertraulichkeitsauflage verstoßen hätte.
(iii)    Der Käufer hat diese Informationen eigenständig ermittelt.

11.2.    Der Käufer nutzt die vertraulichen Informationen nur für den Zweck der Erfüllung der Verkaufsvereinbarung und übermittelt sie nicht an Dritte, es sei denn, Recticel hat dem vorab schriftlich zugestimmt. Der Käufer gibt vertrauliche Informationen nur an Personen weiter, die diese unbedingt kennen müssen, und stellt sicher, dass diese Personen durch strenge Vertraulichkeitsauflagen gebunden sind, die mindestens denen in diesem Artikel entsprechen.

11.3.    Die in den Artikeln 11.1 und 11.2 aufgeführten Vertraulichkeitspflichten gelten für die gesamte Laufzeit der Verkaufsvereinbarung sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dem Ende dieser Laufzeit. 

11.4.    Ist der Käufer gesetzlich oder durch Aufforderung seitens eines Gerichts oder einer Regulierungsbehörde verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, setzt der Käufer Recticel umgehend davon in Kenntnis, beschränkt die offenzulegenden Informationen auf das erforderliche Mindestmaß und kommuniziert eindeutig, dass die übermittelten Informationen vertraulich sind. 

11.5.    Vertrauliche Informationen bleiben jederzeit alleiniges Eigentum von Recticel.    

 

Artikel 12 - Geheimhaltung

12.1.    Im Rahmen der Erfüllung der Kaufvereinbarung und/oder der weiteren Pflege der Geschäftsbeziehung kann Recticel bestimmte personenbezogene Daten des Käufers und/oder seiner Mitarbeiter verarbeiten, wie beispielsweise u. a. Name, Vorname, Funktion und Kontaktdaten der für den Einkauf zuständigen Mitarbeiter des Käufers. Die Recticel-Einheit, die im Rahmen der Kaufvereinbarung als Verkäufer fungiert, gilt in Bezug auf diese Verarbeitung personenbezogener Daten als Datenverantwortlicher und kann über die in der Kaufvereinbarung genannten Kontaktdaten kontaktiert werden. Recticel ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit allen relevanten nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen und -vorschriften erfolgt. 

12.2.    Weitere Informationen darüber, wie Recticel die oben genannten personenbezogenen Daten verarbeitet, finden sich in der Recticel-Datenschutzerklärung, die unter www.recticel.com verfügbar ist.

 

Artikel 13 - Beendigung

13.1.    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, läuft die Verkaufsvereinbarung automatisch aus, wenn die Parteien alle ihre Verpflichtungen aus der Verkaufsvereinbarung erfüllt haben.  

13.2.    Recticel hat das Recht, die Verkaufsvereinbarung oder einen oder mehrere noch nicht erledigte Bestellungen im Rahmen der Verkaufsvereinbarung jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen.  

13.3.    Recticel hat das Recht, die Verkaufsvereinbarung und alle noch nicht erledigten Bestellungen im Rahmen der Verkaufsvereinbarung ohne vorheriges gerichtliches Eingreifen und ohne dem Käufer eine Entschädigung zu schulden, zu kündigen, indem sie dies dem Käufer schriftlich mitteilt, sofern Folgendes gegeben ist:

(i)    Der Käufer hat gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung verstoßen und hat diesem Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer schriftlichen Abmahnung seitens Recticel gebührend abgeholfen.
(ii)    Der Käufer hat erklärt, dass er seine Verpflichtungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung nicht oder nicht mehr erfüllen wird.
(iii)    Der Käufer ist zahlungsunfähig oder hat Insolvenz angemeldet, wird einer Treuhandschaft unterstellt, beendet seine Geschäftstätigkeit oder läuft Gefahr, dies tun zu müssen, oder hat auf andere Weise Anzeichen für Insolvenz oder unzureichende Finanzmittel dargelegt.
13.4.    Der Käufer ist nicht berechtigt, die Verkaufsvereinbarung zu beendigen, weil Recticel ein Geschäft abschließt, das den Verkauf eines wesentlichen Anteils seiner Vermögenswerte beinhaltet, welche für die Produktion von Waren im Rahmen der Verkaufsvereinbarung verwendet werden, eine Fusionierung oder einen Verkauf oder Austausch von Aktien oder anderen Beteiligungen beinhaltet, die oder der zu Änderungen in der Leitung von Recticel führen.

13.5.    Wird die Verkaufsvereinbarung frühzeitig beendet, gleich aus welchem Grund, zahlt der Käufer unverzüglich alle ausstehenden Rechnungen an Recticel. Gegebenenfalls entschädigt der Käufer außerdem Recticel für alle Kosten, die zum Zeitpunkt der Kündigung im Hinblick auf die im Rahmen der Verkaufsvereinbarung bereits hergestellten oder sich in der Herstellung befindenden, aber noch nicht gelieferten Waren entstandenen sind.  

13.6.    Bei Kündigung gibt der Käufer nach einfacher Aufforderung seitens Recticel entweder umgehend sämtliche Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen und personenbezogenen Daten, die er von Recticel erhalten hat, an Recticel zurück oder vernichtet diese Informationen, Dokumente, Muster, Zeichnungen und personenbezogenen Daten und bestätigt diese Vernichtung schriftlich an Recticel.

13.7.    Unabhängig vom Grund der Kündigung der Verkaufsvereinbarung bleiben die Bestimmungen der Verkaufsvereinbarung, die nach deren Beendigung gültig bleiben sollten, trotz der Kündigung danach in Kraft. Die Bestimmungen, die trotz der Kündigung weiterhin gelten, umfassen u. a. Artikel 7 (Garantien), Artikel 8 (Haftungsbeschränkung) und Artikel 11 (Vertraulichkeit) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

Artikel 14 - Begehung und Audit

14.1.    Recticel oder ein eigens hierfür von Recticel beauftragter Dritter hat während der Laufzeit der Verkaufsvereinbarung das Recht, das Firmengelände des Käufers und seiner Unterauftragnehmer zu betreten, um festzustellen, ob der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung nachkommt. Insbesondere ist es Recticel gestattet, in folgenden Situationen eine Überprüfung oder ein Audit vorzunehmen:

(i)    Bis das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren von Recticel auf den Käufer übergegangen ist, hat Recticel das Recht, eine Überprüfung oder ein Audit vorzunehmen, um festzustellen, ob der Käufer seinen Verpflichtungen aus Artikel 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachkommt. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist Recticel berechtigt, die Waren, die sich noch im Eigentum von Recticel befinden, unverzüglich wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet anderer Rechtsmittel, die Recticel möglicherweise zur Verfügung stehen.
(ii)    Bei Lieferung der Waren kann Recticel nach eigenem Ermessen den Käufer bei der Überprüfung unterstützen, zu der dieser nach Artikel 5.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet ist. 
(iii)    Hat der Käufer einen Garantieanspruch nach Artikel 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben, hat Recticel das Recht, eine Überprüfung oder ein Audit vorzunehmen, um die Waren, die dem Käufer geliefert und die nicht als mangelbehaftet beanstandet wurden, zu untersuchen.

Diese Überprüfung oder dieses Audit kann nur während der üblichen Bürozeiten und unter der Bedingung erfolgen, dass dies dem Käufer drei (3) Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt wurde.    

14.2.    Der Käufer hat sich bei der Überprüfung oder dem Audit vollumfänglich kooperativ zu zeigen. Insbesondere übermittelt der Käufer Recticel oder einem eigens hierfür von Recticel beauftragten Dritten Angaben zum Zugang jeder Örtlichkeit, zur Anlage, zur Dokumentation oder zu Informationen, die im Rahmen der Überprüfung oder des Audits nützlich sein können oder aus nachvollziehbarem Grund von Recticel oder einem von Recticel beauftragten Dritten erbeten wurden.   

14.3.    Bei der Überprüfung oder dem Audit sind Recticel oder der von Recticel beauftragte Dritte berechtigt, Proben der gelieferten Waren zu nehmen. Diese Probenentnahme enthebt den Käufer jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die Waren bei Lieferung auf deren Übereinstimmung mit den Vorgaben zu überprüfen und die Waren in Bezug auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck zu testen.  

14.4.    Werden während der Überprüfung oder während des Audits Unregelmäßigkeiten festgestellt, hat der Käufer umgehend alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese Unregelmäßigkeiten zu beheben, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Leitlinien von Recticel oder des eigens hierfür von Recticel beauftragten Dritten. In diesem Falle gehen die Kosten der Überprüfung oder des Audits vollumfänglich zulasten des Käufers.    

 

Artikel 15 - Abtretung oder Vergabe von Unteraufträgen

15.1.    Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Recticel darf der Käufer keines seiner Rechte oder Pflichten aus der Verkaufsvereinbarung an einen Dritten abtreten, übertragen oder untervergeben. Ungeachtet jedweder Abtretung, Übertragung oder Untervergabe bleibt der Käufer gegenüber Recticel vollumfänglich verantwortlich für die Erfüllung seiner Pflichten aus der Verkaufsvereinbarung. 

15.2.    Nach eigenem Ermessen ist Recticel berechtigt, Rechte oder Pflichten aus der Verkaufsvereinbarung abzutreten, zu übertragen oder als Unterauftrag zu vergeben, einschließlich u. a. an jedes der Unternehmen, die Teil der Recticel-Gruppe sind   

 

Artikel 16 - Beziehung zwischen den Parteien

16.1.    Recticel und der Käufer sind unabhängige Vertragsparteien, und keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung kann als eine Vereinbarung interpretiert werden, die ein Unternehmen, ein Joint Venture oder eine Unternehmensvereinigung begründet oder aus einer Partei den Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der anderen Partei macht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren keiner Partei die Befugnis, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei eine Verpflichtung einzugehen.  

16.2.    Der Käufer ist alleine dafür verantwortlich, die Kosten und Risiken zu tragen, die sich aus seinen Tätigkeiten ergeben; dazu zählen u. a. Sozialversicherungsausgaben, Steuern und Versicherungsprämien. Recticel trägt für die Beschäftigten oder die Unterauftragnehmer des Käufers keinerlei Verantwortung.

 

Artikel 17 - Allgemeine Bestimmungen

17.1.    Die Unterlassung oder Fahrlässigkeit einer Partei, ihre Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung geltend zu machen, kann nicht als Verzicht dieser Partei auf ihre Rechte im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung ausgelegt werden. Jeder Rechtsverzicht hat ausdrücklich und in Schriftform zu erfolgen.  

17.2.    Wird festgestellt, dass irgendeine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung insgesamt oder zum Teil ungültig oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keinerlei Auswirkung auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung. Beide Parteien ersetzen in diesem Fall die ungültige(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) oder deren Anteile durch (eine) neue Bestimmung(en), die so nah wie möglich an die ursprüngliche Absicht der Parteien herankommt bzw. herankommen. 

 

Artikel 18 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1.    Die Verkaufsvereinbarung zwischen den Parteien sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich belgischem Recht und werden in Übereinstimmung mit belgischem Recht ausgelegt. Liegen der Geschäftssitz von Recticel und der des Käufers im selben Land, unterliegen die Verkaufsvereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsprechung in dem Land, in dem beide Parteien ihren Geschäftssitz haben, und werden in Übereinstimmung mit dem Recht dieses Landes ausgelegt.  

18.2.    Bei Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung oder der Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verkaufsvereinbarung sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks, in dem die Recticel ihren Geschäftssitz hat, zuständig.  




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